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24h BETREUUNG

Die Betreuer
  • sind selbständig tätig und gewerberechtlich gemeldet
  • haben eine Sozial-, Pensions- und Berufshaftpflichtversicherung
  • halten sich an die vorgegebenen Betreuungsrichtlinien des Pflegerverbandes
  • werden nach strengen Kriterien ausgewählt
  • sind qualifiziert, menschlich geeignet und sprechen ausreichend Deutsch
  • haben großteils mehrjährige Erfahrung in der Altenbetreuung
Umfang der Betreuung

24h Betreuer sind nicht nur für die persönliche Betreuung von hilfsbedürftigen Personen zuständig, sondern ebenso für die täglich notwendigen Haushalts-arbeiten.
Zum Tätigkeitsbereich der Betreuer gehören:

  • Haushaltsnahe Dienstleistungen
  • Unterstützung bei der Lebensführung
  • Gesellschafterfunktion
  • Pflegerische Tätigkeiten nach Anordnung
  • Medizinische Tätigkeiten nach Anordnung